Corona: Startschuss für den grünen Pass

15. Juni, 2021 um 13:35

Seit weni­gen Tagen gibt es ihn, den lang erwar­te­ten grü­nen Pass, der uns die Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben trotz Coro­na wei­ter erleich­tern soll. Aller­dings gibt es die­sen Pass vor­erst nur in einer abge­speck­ten Ver­si­on: Geimpf­te müs­sen näm­lich noch warten.

Kein Pass im her­kömm­li­chen Sinn

Der grü­ne Pass ist kein Pass im her­kömm­li­chen Sinn, son­dern der Über­be­griff für die unter­schied­li­chen Nach­wei­se, dass man in Sachen Coro­na eine „gerin­ge epi­de­mio­lo­gi­sche Gefahr“ auf­weist, also ent­we­der (nega­tiv) getes­tet, geimpft oder gene­sen ist.

Es han­delt sich dabei um Zer­ti­fi­ka­te, die mit einem indi­vi­du­el­len QR-Code ver­se­hen sind. Die­ser Code ist sozu­sa­gen die Ein­tritts­kar­te in Gast­häu­ser, Kinos, Thea­ter oder Fit­ness­stu­di­os und kann von die­sen Stel­len schnell und ein­fach mit­tels einer App gescannt wer­den. Wich­tig: Der Scan erfolgt off­line, also nur auf dem Gerät der prü­fen­den Stel­le. Es wer­den kei­ne Daten gespei­chert oder weitergeleitet.

Geimpf­te: Bit­te warten

Umge­setzt ist der grü­ne Pass der­zeit für Getes­te­te oder Gene­se­ne. Wer sich vor kur­zem in einer Apo­the­ke, einer Test­stra­ße oder einem Labor tes­ten hat las­sen, hat viel­leicht schon bemerkt, dass auf dem Zer­ti­fi­kat nun eben die­ser QR-Code zu sehen ist. Und das Ergeb­nis ist nicht mehr „nega­tiv“ oder „posi­tiv“, son­dern wird bereits EU-kon­form als „nicht nach­ge­wie­sen“ oder „nach­ge­wie­sen“ bezeichnet.

Getes­te­ten Per­so­nen wird ihr Zer­ti­fi­kat wei­ter­hin als E-Mail oder SMS zuge­schickt, zusätz­lich kann man es sich aber auch ent­we­der direkt in der Test­stel­le, den ELGA-Ombuds­stel­len oder über die Gemein­den und Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­den kos­ten­los aus­dru­cken lassen.

Wer nach einer Coro­na-Infek­ti­on gene­sen ist, kann dies in Öster­reich auch künf­tig mit einem Abson­de­rungs­be­scheid, einem ärzt­li­chen Attest oder einem Anti­kör­per-Test nach­wei­sen. Für Aus­lands­rei­sen in der EU braucht man aber ein Gene­sungs­zer­ti­fi­kat. Die­ses kann man auf gesundheit.gv.at abru­fen – sofern man über eine Han­dy­si­gna­tur oder eine Bür­ger­kar­te ver­fügt. Ist das nicht der Fall, kann man auch die­ses Zer­ti­fi­kat in den oben genann­ten Stel­len kos­ten­los aus­dru­cken lassen.

Noch nicht abruf­bar ist der­zeit das Impf­zer­ti­fi­kat mit QR-Code. Die Umset­zung soll noch im Juni erfol­gen, wann genau, ist aber nicht bekannt.

Ab Juli: Grü­ner Pass EU-weit anerkannt

Geht alles nach Plan, wird das Über­schrei­ten der Gren­zen inner­halb der EU ab Juli wohl deut­lich unkom­pli­zier­ter. Dann gilt der grü­ne Pass in der gesam­ten Uni­on, d.h. an jeder Gren­ze kann man mit dem QR-Code nach­wei­sen, dass man geimpft, getes­tet oder gene­sen ist.

Wel­che Vor­tei­le dies in den jewei­li­gen Staa­ten bringt, ent­schei­den die­se aller­dings selbst – abhän­gig von der jewei­li­gen Coro­na-Lage. Vor einer Aus­lands­rei­se soll­te man sich also unbe­dingt infor­mie­ren, wel­che Rege­lun­gen der­zeit in dem Ziel­land herrschen.

Eine gute Über­sicht bie­tet hier die Web­site https://reopen.europa.eu/de

(Text: Susan­ne Plattner)

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